Wenn durch Krankheit oder Unfall die eigene Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf medizinische Behandlungen unmöglich ist, so müssen andere Personen die Entscheidungen treffen. Um zu verhindern, dass diese Entscheidungen nicht den eigenen Wünschen entsprechen oder von Personen getroffen werden, denen man dies nicht übertragen würde, ist eine Patientenverfügung eine weise Maßnahme, im Voraus alles festzulegen. Unser Experte, Rechtsanwalt , aus , beantwortet nachfolgend häufig gestellte Fragen zum Thema Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, in schriftlicher Form darzulegen, was man im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit im medizinischen Bereich wünscht oder ablehnt. Sie ist kein Testament, sondern richtet sich in erster Linie an Ärzte und ihr Team sowie an einen bevollmächtigten Vertreter.
Man kann in einer Patientenverfügung Richtlinien für medizinische Maßnahmen oder auch ganz konkrete Anweisungen festlegen. Außerdem kann es sehr sinnvoll sein, die eigene Anschauung über das Leben und Sterben sowie die persönliche Wertevorstellung mit einzubringen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das eigene Recht zur Selbstbestimmung gewahrt und so den eigenen Wünschen hinsichtlich einer medizinischen Versorgung entsprochen wird.
Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst werden sollte. Der Verfasser muss im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein und möglichst eigenhändig unterschreiben. Ist eine Unterschrift aufgrund körperlicher Einschränkung nicht möglich, so kann ein Notar die zuvor niedergelegten und geäußerten Absichten des Verfassers mit seiner Unterschrift beglaubigen.
Werden rein mündliche Äußerungen und Verfügungen einer bevollmächtigten Person oder einem Vertreter auferlegt, so sind diese nicht unbedingt unwirksam, jedoch ist eine Nachprüfbarkeit in aller Regel nicht gegeben und deshalb können im konkreten Fall fatale Folgen entstehen.
Nein, eine Patientenverfügung benötigt man nicht zwingend. Sie ist aber anzuraten, da die meisten von uns mit Sicht von heute noch nicht wissen, ob sie irgendwann in die Situation einer Entscheidungsunfähigkeit gelangen. Liegt bereits eine Erkrankung vor, von der man mit Sicherheit weiß, dass sie in diesen Zustand mündet, sollte erst recht über die Anfertigung einer Patientenverfügung nachgedacht werden.
Diese Überlegungen sind nicht einfach und man sollte sich ausreichend Zeit nehmen, darüber nachzudenken, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht und welche man ablehnt. Jeder hat seine eigene Anschauung über Krankheit und Tod.
Möchte man sich langes Leiden ersparen und lehnt deshalb eine Behandlung bis zuletzt ab, so sollte man bedenken, dass man selbst die Verantwortung dafür übernimmt, wenn die Ärzte den Verfügungen entsprechen und das Leben vorzeitig zu Ende geht. Anders herum haben auch viele Menschen Angst, dass nicht alles medizinisch Mögliche getan wird und verfügen daher entsprechend. Dann aber kann die Chance, weiter leben zu können, auch eine Abhängigkeit und Fremdbestimmung bedeuten.
Dies alles sind existentielle Fragen und eine Auseinandersetzung mit diesen ist gewiss nicht einfach. Deshalb ist eine geistige Einkehr über das Thema Krankheit, Leid und Sterben im Vorfeld einer Patientenverfügung sehr wichtig und erfordert Muße und Zeit.
Selbstverständlich ist eine Patientenverfügung verbindlich und muss sowohl von einer als Vertretung bestimmten Betreuungsperson als auch von den Ärzten befolgt werden. Sonst hätte sie ja keinen Sinn. Es ist dabei zu beachten, dass alle Verfügungen des Patienten ohne Druck von außen festgelegt wurden. Seine Einwilligung oder Ablehnung für eine ärztlich indizierte Behandlung müssen strikt befolgt werden. Wird der Wille des Patienten missachtet, so gilt dies als Körperverletzung und ist streng genommen strafbar.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass sich eine Patientenverfügung nur auf die Einwilligung oder Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen erstrecken darf. Eine Festlegung, die den Ärzten oder der ausgewählten Betreuungsperson ein gesetzeswidriges Handeln auferlegt, darf nicht befolgt werden. Dies gilt insbesondere für eine aktive Sterbehilfe auf Verlangen.
Um sicher zu gehen, dass im Fall der Fälle eine Patientenverfügung beachtet wird, kann man diese natürlich immer bei sich tragen. Nun wird aber kaum jemand ein solches Schriftstück immer mit sich führen. Deshalb ist es ratsam, Familienmitglieder oder Freunde darüber zu informieren, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie hinterlegt ist. Es muss dabei gewährleistet sein, dass im akuten Fall auch schneller Zugang zum Aufbewahrungsort besteht.
Wenn es Probleme gibt, den Willen des Patienten auszulegen oder wenn die konkrete Situation in der Patientenverfügung nicht genau beschrieben ist, kann es für die Ärzte oder die Bevollmächtigten sehr hilfreich sein, sich ein Bild davon zu machen, wie der Patient gestrickt ist.
Unter Berücksichtigung seiner Lebenshaltung und möglicherweise auch Religiosität ist es bei einer kritischen Krankheitssituation viel leichter, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen. Insofern sollte eine Patientenverfügung neben allen medizinischen Festlegungen um die Themen Wertefeststellung, religiöse Ansichten, Ängste und Weltanschauungen ergänzt werden.
Im Falle dessen, dass der Patient innerhalb seines direkten Umfeldes keine Person hat, der er dieses große Vertrauen schenkt oder wenn er alleinstehend ist, sollte er zumindest seinem behandelnden Arzt, einem Pflegedienst oder seinem Pfarrer von seiner Patientenverfügung erzählen.
Liegt keine konkrete Vollmacht vor, so wird das Betreuungsgericht beauftragt, einen Betreuer zu bestellen und zu bevollmächtigen. Dieser wird dann verpflichtet, entsprechend der Patientenverfügung, dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen des Patienten Geltung zu verschaffen.
Das lässt sich nicht festlegen, da eine Patientenverfügung inhaltlich nur individuell verfasst sein kann. Man sollte sich bei Ärzten sowie bei fachkundigen Stellen beraten lassen, welche Behandlungsverläufe unter Umständen auf einen zukommen können. Auf diese Weise ist es einem Laien besser möglich, seine Wünsche beziehungsweise seinen Willen konkret darzulegen.
Sehr wichtig ist es auch, dass bei der Formulierung auf allgemeine, plakative Willenserklärungen verzichtet wird. Alles, was man immer nur subjektiv empfinden kann, sollte in Bezug auf ein konkretes Ereignis vermieden werden. Das heißt, dass jeder ein unterschiedliches Empfinden davon hat, was erträglich ist oder nicht. Deshalb ist es wenig hilfreich, wenn der Patient seinen Willen zu allgemein formuliert. Eine sehr genaue Beschreibung von dem, was man zu welchem Zeitpunkt wünscht ist daher sehr wichtig und garantiert die Entsprechung der Verfügung.
Auf keinen Fall! Da sich Anschauungen und Lebenssituationen ändern können, entspricht möglicherweise auch eine zu einem früheren Zeitpunkt abgefasste Patientenverfügung nicht mehr den persönlichen Wünschen.
Es ist daher ratsam, in wiederkehrenden Abständen, am besten jährlich, die Patientenverfügung in allen Details zu überarbeiten und zu prüfen, ob die getroffenen Entscheidungen bestehen bleiben sollen oder nicht. Auch hierbei ist es sehr hilfreich, sich von Fachleuten beraten zu lassen, da sich das weite Feld der Medizin in stetigem Wandel befindet und es somit in Diagnostik und Behandlungsmethodik ständige Fortschritte gibt.
In dieser Broschüre findet man zahlreiche Informationen zum Thema Patientenverfügung wie zum Beispiel geltende Rechtsvorschriften, Muster für Vollmachten, Textbausteine und Beispiele.
Ebenso hat das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum ein Paket von unterschiedlichen Beispiel-Patientenverfügungen und Broschüren zusammengestellt.
Auch die Bundeszentralstelle-Patientenverfügung informiert und steht unterstützend zur Seite.
Da die Krankheitsverläufe und die Meinungsbildung über Werte und Glaube naturgemäß individuell sind, kann in all diesen Broschüren und Leitfäden lediglich eine Anregung und Hilfe zur Formulierung gegeben werden. Deshalb ist es wichtig, wenn man sich für eine Patientenverfügung entscheidet, dass man sich ausreichend Zeit nimmt und fachliche Beratung sucht, um sich umfänglich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im Ernstfall kommt es darauf an, keine Missverständnisse entstehen zu lassen und den Spielraum für Interpretationen so eng wie möglich zu fassen.
Die Experten-Sprechstunde dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose und ersetzt eine Behandlung weder medizinisch noch rechtlich. Die Antworten spiegeln die Meinung des Autors wider und nicht die der Betreiber von www.pluspatient.de
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