Eine Psychotherapie kann Patienten dabei helfen, psychische oder psychosomatische Leiden zu mindern. Welche Art von Therapie in Betracht gezogen werden sollte, hängt von den individuellen Problemen ab. Im Rahmen dieser Expertensprechstunde beantwortet unser Experte, Thomas Cieslik, Heilpraktiker für Psychotherapie aus Leonberg, Fragen von Patienten zum Thema "Psychotherapie".
Das Konzept der Psychotherapie umfasst die Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. Die verschiedenen Therapieinhalte der Psychotherapie, wie vor allem gezielte Gespräche und Interventionstechniken, haben zum Ziel, das psychische oder psychosomatische Leiden des Patienten zu mindern.
Es werden gemeinsam Wege erarbeitet, den Weg aus der für den Patienten leidvollen Situation zu finden. Es werden neue Verhaltensstrategien und Lösungsansätze erlernt und durch das Auseinandersetzen mit dem Unterbewussten der Wurzel des Leidens auf den Grund gegangen.
Verschiedene so genannte Settings der Psychotherapie sind zum Beispiel die Einzel-, Gruppen- und Paartherapie. Es findet während der Therapie somit eine Interaktions- und Kommunikationssituation zwischen Therapeut und Patient bzw. Patienten im „1 zu 1“, im „1 zu 2“ oder im „1 zu Mehreren“ statt.
Neben diesen Settings gibt es in Deutschland grundsätzlich drei anerkannte Therapieformen: die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse. Die Psychotherapie darf nur von Diplom-Psychologen und Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden. Bei Kindern und Jugendlichen können auch andere pädagogische Berufsgruppen eine therapeutische Leistung anbieten.
Neben den genannten drei Verfahren, die von den Krankenkassen zertifiziert sind, gibt es noch eine Vielzahl weiterer Alternativverfahren, wie beispielsweise die Systemische Therapie, die Familientherapie, Paartherapie, Hypnotherapie und Gestalttherapie. Diese müssen Sie normalerweise jedoch selbst bezahlen.
Dies ist zunächst einmal von Patient zu Patient und von Problematik zu Problematik unterschiedlich. Wenn die Erkrankung erfolgreich behandelt wurde, endet die Therapie entsprechend. Doch es gibt bei den drei von den Krankenkassen zertifizierten Therapieformen auch zeitliche Vorgaben.
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Geringfügig kann dies von Therapeut zu Therapeut geringfügig etwas anders sein. So können etwa auch 45 oder 60 Minuten für eine Sitzung anberaumt werden.
Abhängig vom Therapieverfahren unterscheidet sich auch die Vorgehensweise bei den therapeutischen Sitzungen. Die Psychoanalyse bzw. „Analytische Psychotherapie“ hat das Ziel, psychische Traumata und bestimmte emotionale Muster zu erfassen und zu behandeln. Die emotionalen Muster, wie Wünsche, Träume, Gedanken, Ängste, Wut, Trauer und weitere Gefühle, werden mit ihren Ursprüngen in Verbindung gebracht. Meist liegt der Patient bei der Psychoanalyse sprichwörtlich „auf der Couch“ und assoziiert frei.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ähnelt der Psychoanalyse, jedoch ist die Gesprächssituation zwischen Patient und Therapeut durch ein Mehr an Dialog geprägt. Es werden jedoch auch hier unbewusst Erlebtes, Auswirkungen und daraus resultierende Konflikte analysiert und aufgearbeitet.
Bei der Verhaltenstherapie geht es hingegen um das Hervorheben des schädlichen Verhaltens, Agierens und Reagierens sowie um persönliche Normen und Werte des Patienten. Ziel der Verhaltenstherapie ist, Ansätze zu erarbeiten, um belastende Verhaltensweisen nachhaltig zu verändern.
Eine Psychotherapie ist insbesondere dann notwendig, wenn das psychische oder psychosomatische Leiden eine solche Schwere hat, das sie das Leben auf negative Weise deutlich beeinflusst. Eine Überweisung zur Psychotherapie kann Ihr Hausarzt ausstellen. Auch der Psychotherapeut, Psychiater oder Neurologe wird Ihnen nach einem ersten gemeinsamen Auseinandersetzen mit Ihrer Problematik Rat geben können, welche Form und welcher Rahmen der Psychotherapie aus seiner Sicht notwendig erscheint.
Therapeuten und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. An die Schweigepflicht gebunden sind nicht nur die Therapeuten und Ärzte selbst, sondern auch deren Praxishelfer, Assistenten, Sekretärinnen und weitere Angestellte.
Der für Sie „richtige“ oder „gute“ Therapeut sollte nicht nur kompetent sein, sondern sollte grob gesagt auch zu Ihnen passen, das heißt die richtige Wahl hängt auch von Ihrem persönlichen Empfinden ab. Zu möglichen Therapeuten können Sie sich etwa bei Ihrer Krankenkasse informieren. Die Kassen versenden üblicherweise Listen zu Therapeuten in Ihrem räumlichen Umfeld. Eine Empfehlung für einen bestimmten Therapeuten darf jedoch nicht gegeben werden.
Wichtig ist: Sie müssen sich nicht sofort für einen Therapeuten oder eine Therapeutin entscheiden. Nach dem Erstgespräch mit einem Therapeuten haben Sie eine Anzahl von so genannten „probatorischen Sitzungen“, bei denen Sie und der Therapeut sich ausführlich kennenlernen können. Dies sind in der Regel bis zu fünf „Probesitzungen“, bei der Therapieform der Psychoanalyse gar bis zu acht Sitzungen.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nur für die drei Verfahren übernommen, die von den Krankenkassen zertifiziert sind – sprich für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Psychoanalyse.
Die Experten-Sprechstunde dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose und ersetzt eine Behandlung weder medizinisch noch rechtlich. Die Antworten spiegeln die Meinung des Autors wider und nicht die der Betreiber von www.pluspatient.de
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Heilpraktiker für Psychotherapie Thomas Cieslik
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