Ein Durchgangsarzt, kurz D-Arzt genannt, ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, der eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften hat.
Jeder Arbeitnehmer, aber auch jeder Schüler, ist in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Das bedeutet, dass er im Falle eines Unfalles bei der Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg von und zur Arbeit/Schule einen D-Arzt aufsuchen muss.
Dieser ist für die Behandlung und Abrechnung solcher Unfälle bei der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig und hält nach der Erstversorgung Kontakt zu Hausärzten, anderen Fachärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen.
Im Übrigen werden seine Empfehlungen bezüglich etwaiger Entschädigungsleistungen durch den Versicherungsträger zwingend berücksichtigt.
Da die Behandlungskosten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mit den Berufsgenossenschaften und nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden, muss der Patient zuallererst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dies gilt bei kleineren Unfällen und daraus resultierender kurzer Arbeitsunfähigkeit. Bei schweren Unfällen oder spezieller, ärztlicher Versorgung durch einen anderen Facharzt und längerfristiger Arbeitsunfähigkeit gilt auch hier das berufsgenossenschaftliche Verfahren.
Das erneute Vorstellen beim Durchgangsarzt nach Behandlungsende ist von der gesetzlichen Unfallversicherung vorgeschrieben, da der D-Arzt das gesamte Heilverfahren steuert und nur er Heil- und Hilfsmittel verordnen darf.
Im Wesentlichen zusammengefasst hier nochmals die Aufgaben eines D-Arztes:
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