Jugendarbeitsschutzuntersuchung in Rheine

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland kein Ausbildungsverhältnis beginnen, bevor sie sich nicht einer sogenannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung unterzogen haben. Eine Bescheinigung hierüber geht dann an den künftigen Arbeitgeber, der diese auf Verlangen vorzeigen können muss.

Im Wesentlichen beinhaltet diese Untersuchung die Überprüfung aller lebenswichtigen Organe, den Zustand des Skelettes, eine Blut- und Urinanalyse sowie einen Hör- und Sehtest und eine Gewichtskontrolle.

Auf diese Weise soll eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung sicherstellen, dass der Jugendliche bei der Verrichtung seiner zukünftigen Arbeit keinen Schaden bei seiner gesunden, körperlichen Entwicklung erleidet.

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