Wer übernimmt die Kosten für Osteopathie? Übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankenkasse die Kosten für Osteopathie? Diese und ähnliche Fragen beantwortet Dr. med. Torsten Schopf, Orthopäde, Ostheopath und Chirotherapeut aus Stuttgart (Mitte), in der Expertensprechstunde "Osteopathie: Kosten & Kostenübernahme durch die Krankenkasse".
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
Durchgeführt werden kann die osteopathische Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt.
Achtung: Wer in Deutschland als Masseur oder Physiotherapeut selbständig osteopathische Behandlungen anbietet, ohne als Arzt oder Heilpraktiker dafür zugelassen zu sein, handelt gesetzeswidrig und bietet dem Patienten keinerlei Versicherungsschutz.
Die Frage, was eine Behandlung mit Osteopathie kosten kann, lässt sich nur allgemein beantworten. Die Preise für eine Behandlungseinheit liegen zwischen 60 € und 130 €, wobei schon die regionalen Unterschiede für die Differenz mit verantwortlich sind.
In der Regel dauert eine osteopathische Behandlung ca. 45 Minuten, die Vor- und Nachbereitung eines Termins dauert ca. 15 Minuten für den Osteopathen.
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen (GKV) bieten eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme für eine Osteopathie-Behandlung an.
Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung vom Patienten verlangen, dass die Behandlung medizinisch veranlasst ist. Sofern Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.
Die Kostenübernahme bei den Privaten Krankenkassen (PKV) für eine Behandlung mit Osteopathie gestaltet sich häufig nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese ist abhängig vom gewählten Tarif, deshalb fragen Sie bitte vorher bei Ihrem Versicherer nach.
In der Regel erhalten Sie eine Rechnung als Privatpatient, die Sie zunächst selbst begleichen müssen. Die Erstattung erfolgt anschließend durch den Versicherer auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit stark im Fluss. Aktuelle Informationen, ob auch Ihre Krankenkasse bei Osteopathie eine Kostenübernahme anbietet, finden Sie auf dem unten angegebenen Link. Sie finden dort detaillierte Informationen zu den teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen.
Die Experten-Sprechstunde dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose und ersetzt eine Behandlung weder medizinisch noch rechtlich. Die Antworten spiegeln die Meinung des Autors wider und nicht die der Betreiber von www.pluspatient.de
Orthopäde, Ostheopath und ChirotherapeutDr. med. Torsten Schopf
Sportosteopathie, Sportmedizin, Orthopädie, Chirotherapie
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